Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rock River Laboratory Europe
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH gelten für alle privatwirtschaftlichen Lieferungen und Leistungen der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH sofern nicht im Einzelfall durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung von ihnen abgewichen wird. Die AGB gelten mit der Auftragserteilung an die ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf ihre Geltung hingewiesen wird.
Änderungen dieser AGB werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge, sofern der Auftraggeber trotz besonderen Hinweises von seinem Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung schriftlich Gebrauch macht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der/des Kunden der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH finden auf die Auftragsgestaltung und -abwicklung keine Anwendung.
2. Vertragsabschluss, Lieferungen und Leistungen
Die vereinbarten Leistungen/Lieferungen der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet. Die ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH behält sich eine mündliche oder durch schlüssiges Handeln erklärte Auftragsbestätigung vor. Schriftform gilt für Vereinbarungen einschl. Nachträge, Änderungen und Nebenabreden.
Termine und Fristen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH verbindlich. Sie stehen unter dem Vorbehalt, dass Lieferanten und Kooperationspartner der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH ihrerseits eingegangene Verpflichtungen erfüllen. Ereignisse höherer Gewalt, Unruhen, Streik, Versorgungsschwierigkeiten, Betriebs- und sonstige von der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH nicht zu vertretende Störungen bei der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH oder ihren Zulieferern bzw. Kooperationspartnern sowie deren Folgen befreien die ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH für diese Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Ferner ist die ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH bei Eintritt derartiger Ereignisse unter Ausschluss jeglicher Ersatzpflicht berechtigt, vertragliche Leistungen nicht zu erbringen. Der Auftraggeber wird von der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH über derartige Hinderungsgründe schnellstmöglich informiert. Ihm werden bereits erbrachte Vor-/Gegenleistungen erstattet.
Die ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH hat das Recht, vertragliche Teilleistungen durch von ihr ausgesuchte geeignete Dritte durchführen zu lassen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen die Preise des aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnisses der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Das Preis-und Leistungsverzeichnis der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH unterliegt einer kontinuierlichen kalkulatorischen Anpassung. Die ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH ist daher berechtigt, die jeweiligen Preise bei Bedarf an sich verändernde Marktbedingungen anzupassen. Versandkosten können gesondert berechnet werden. Für Leistungen, die im Preis- und Leistungsverzeichnis nicht aufgeführt sind, bemisst sich der Preis nach dem für eine vergleichbare Leistung vorgesehenen Preis. Ist eine vergleichbare Leistung nicht aufgeführt, bemisst sich der Preis nach dem für die Leistungserbringung aufgewandten Zeit- und besonderen Sachaufwand.
Rechnungen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig und zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Die ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH ist berechtigt, Vorauszahlungen auf ihre Leistungen zu verlangen, wenn ihr Umstände bekannt werden, die auf eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden hinweisen. Falls der Kunde eine Vorauszahlung ablehnt, ist die ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH zum Rücktritt von bereits eingegangenen Vertragsverhältnissen und Schadensersatz berechtigt.
4. Probenanlieferung und Probenaufbewahrung
Der Auftraggeber trägt die Kosten und die Gefahr für die Anlieferung von Proben, sofern nicht eine Abholung vereinbart ist. Bei Versand durch den Auftraggeber muss das Probenmaterial sachgemäß und unter Berücksichtigung etwaiger von der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH vorgegebener Anweisungen verpackt sein.
Sofern nicht anders vereinbart, werden Proben so lange gelagert, wie deren Beschaffenheit bei einer dem Stand der Technik entsprechenden Aufbewahrung eine Auswertung zulässt, maximal jedoch 3 Monate oder entsprechend der Dauer einer gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeit.
Eine Rücksendung von Proben an den Auftraggeber erfolgt nur innerhalb der Aufbewahrungsfrist auf besondere Anforderung und auf Kosten des Auftraggebers.
5. Schutz der Arbeitsergebnisse/Vertraulichkeit
Die ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH behält an den erbrachten Leistungen (Gutachten, Prüfberichten, Analysen u. ä. Leistungsergebnissen) das Urheberrecht, soweit diese dafür geeignet sind. Der Auftraggeber darf die im Rahmen des Auftrags erhaltenen Leistungen/Leistungsergebnisse nur nach vollständiger Zahlung der Vergütung und für den vereinbarungsgemäß bestimmten Zweck verwenden.
Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Gutachten, Prüfberichten, Analysenergebnissen u. ä. Leistungen zu Werbezwecken und sonstigen Geschäftszwecken bedürfen – auch bei auszugsweiser Verwendung – des schriftlichen Einverständnisses der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH. Gleiches gilt für eine im Zusammenhang mit einer Leistungserbringung von der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH stehenden werbenden Verwendung des Namens ROCK RIVER LABORATORY EUROPE sowohl in der Öffentlichkeit als auch Dritten gegenüber.
Sämtliche im Rahmen eines Auftrags erarbeiteten Ergebnisse werden nur dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt, sofern nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart wurde, oder eine rechtliche Norm rechtsverbindlich zwingend eine dagegen stehende Meldepflicht beinhaltet. Erhaltene oder gewonnene Informationen werden vertraulich behandelt, soweit diese nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind oder der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH bereits bekannt waren.
6. Haftung
Die ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH behält an den erbrachten Leistungen (Gutachten, Prüfberichten, Analysen u. ä. Leistungsergebnissen) das Urheberrecht, soweit diese dafür geeignet sind. Der Auftraggeber darf die im Rahmen des Auftrags erhaltenen Leistungen/Leistungsergebnisse nur nach vollständiger Zahlung der Vergütung und für den vereinbarungsgemäß bestimmten Zweck verwenden.
Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Gutachten, Prüfberichten, Analysenergebnissen u. ä. Leistungen zu Werbezwecken und sonstigen Geschäftszwecken bedürfen – auch bei auszugsweiser Verwendung – des schriftlichen Einverständnisses der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH. Gleiches gilt für eine im Zusammenhang mit einer Leistungserbringung von der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH stehenden werbenden Verwendung des Namens ROCK RIVER LABORATORY EUROPE sowohl in der Öffentlichkeit als auch Dritten gegenüber.
Sämtliche im Rahmen eines Auftrags erarbeiteten Ergebnisse werden nur dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt, sofern nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart wurde, oder eine rechtliche Norm rechtsverbindlich zwingend eine dagegen stehende Meldepflicht beinhaltet. Erhaltene oder gewonnene Informationen werden vertraulich behandelt, soweit diese nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind oder der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH bereits bekannt waren.
7. Schlussbestimmungen
Datenverarbeitung
Die ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH ist unter Beachtung des Datenschutzrechtes berechtigt, im Rahmen der Auftragsabwicklung gewonnene persönliche und wirtschaftliche Daten des Kunden zu speichern und zu verarbeiten.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und geltendes Recht ist der Sitz der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH.
Gerichtsstand ist ausschließlich, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für den Sitz der Geschäftsführung der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH zuständige Gericht in Schwerin.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der ROCK RIVER LABORATORY EUROPE GmbH und ihren Auftraggebern findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen und die unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll bei Verträgen eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beidseitigen Interessen am nächsten kommt.